Kurz erklärt
Budget sichern
Nicht verbrauchte Beträge können grundsätzlich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Entscheidend sind der persönliche Anspruch, der Leistungszeitraum und die Abrechnungsunterlagen der Pflegekasse.
Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen: Budget prüfen, Leistungen planen und Alltagshilfe in Hannover rechtzeitig nutzen.
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Nicht verbrauchte Beträge können grundsätzlich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Entscheidend sind der persönliche Anspruch, der Leistungszeitraum und die Abrechnungsunterlagen der Pflegekasse.
Mehr dazuKonkret und verständlich
Entlastungsbetrag in Hannover nicht verfallen lassen: Aufgaben, Grenzen und nächste Schritte auf einen Blick.
Kurz erklärt
Nicht verbrauchte Beträge können grundsätzlich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Entscheidend sind der persönliche Anspruch, der Leistungszeitraum und die Abrechnungsunterlagen der Pflegekasse.
Voraussetzungen
Pflegegrad, Lebenssituation, Anbieterstatus und Leistungsart müssen zum jeweiligen Abrechnungsweg passen.
Unterlagen
Hilfreich sind Bescheid, Versicherungsdaten, gewünschte Aufgaben und der Zeitraum, in dem Unterstützung gebraucht wird.
Verbindlichkeit
Wir erklären Möglichkeiten und bereiten die Klärung vor. Entscheiden darf ausschließlich die zuständige Kasse oder Versicherung.
Nächster Schritt
Im persönlichen Gespräch klären wir erst den Alltag und danach den passenden finanziellen Weg. So bleibt die Leistung verständlich.

Hilfe, die menschlich bleibt
Hilfe im eigenen Zuhause ist persönlich. Darum werden Wünsche, Grenzen und Zuständigkeiten nicht vorausgesetzt, sondern gemeinsam besprochen.
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Einfach starten
Im ersten Gespräch geht es um Ihren Alltag, Ihre Gewohnheiten und die Unterstützung, die Sie sich wünschen.
Wir prüfen, was wir leisten können, welche Zeiten passen und welche Angaben für die Abrechnung fehlen.
Erst wenn alles verständlich vereinbart ist, beginnt die Unterstützung passend zum persönlichen Alltag.
Kosten und Voraussetzungen
Nicht verbrauchte Beträge können grundsätzlich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Entscheidend sind der persönliche Anspruch, der Leistungszeitraum und die Abrechnungsunterlagen der Pflegekasse.
Unverbindlich nachfragenAnerkennung, persönlicher Anspruch und die tatsächlich vereinbarte Leistung müssen zusammenpassen.
Für rechtliche Details sind die jeweils aktuellen Angaben der Pflegekasse maßgeblich. Offizielle Grundlagen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium sowie in §45a SGB XI und §45b SGB XI.
Häufige Fragen
Die Antworten geben Orientierung. Persönliche Ansprüche, Verfügbarkeit und konkrete Einsätze klären wir immer individuell.
0511 – 123 57 47 2Nicht verbrauchte Beträge können grundsätzlich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Entscheidend sind der persönliche Anspruch, der Leistungszeitraum und die Abrechnungsunterlagen der Pflegekasse.
Hilfreich sind Pflegegrad oder Antragsstatus, gewünschte Aufgaben, Versicherungsart, vorhandene Bescheide und der geplante Leistungsbeginn.
Nein. Wir dürfen keine Kostenzusage im Namen einer Pflege- oder Krankenkasse geben. Die Entscheidung trifft immer der zuständige Kostenträger.
Wir besprechen Ihren Bedarf, ordnen den möglichen Abrechnungsweg ein und sagen offen, welche Punkte noch mit der Kasse geklärt werden müssen.
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Kosten, Anspruch und Abrechnung verständlich einordnen.
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Hinterlassen Sie uns die wichtigsten Eckdaten. Wir melden uns persönlich zurück, klären offene Fragen und besprechen die nächsten Schritte in Ruhe.