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Kosten und Abrechnung verständlich klären

131 Euro Entlastungsbetrag
in Hannover nutzen

131 Euro Entlastungsbetrag monatlich in Hannover: wofür er eingesetzt werden kann und wie Haushaltshilfe oder Betreuung infrage kommt.

Unverbindlich   Persönlich   Klare Rückmeldung

Helles und gepflegtes Zuhause als Ort persönlicher Alltagshilfe

AlltagsEngel Hannover

Persönlich. Nah. Verlässlich.
AnerkanntNach §45 SGB XIKostenübernahme kann möglich sein
§45

SGB XI anerkannt
Wichtige Grundlage für mögliche Erstattungen

Bei Ihnen zuhause
Hilfe in vertrauter Umgebung

Mit Herz & Verstand
Persönlich und klar abgestimmt

Das Wichtigste zuerst

Klare Informationen vor der ersten Entscheidung.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach §45b SGB XI Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat. Das Geld ist zweckgebunden und wird für anerkannte Leistungen eingesetzt; die Pflegekasse prüft die konkrete Abrechnung.

Mehr dazu

Konkret und verständlich

Was im Alltag
wirklich wichtig ist.

02

Voraussetzungen

Anspruch zuerst einordnen

Pflegegrad, Lebenssituation, Anbieterstatus und Leistungsart müssen zum jeweiligen Abrechnungsweg passen.

03

Unterlagen

Angaben griffbereit halten

Hilfreich sind Bescheid, Versicherungsdaten, gewünschte Aufgaben und der Zeitraum, in dem Unterstützung gebraucht wird.

04

Verbindlichkeit

Keine pauschale Kostenzusage

Wir erklären Möglichkeiten und bereiten die Klärung vor. Entscheiden darf ausschließlich die zuständige Kasse oder Versicherung.

05

Nächster Schritt

Bedarf und Abrechnung zusammendenken

Im persönlichen Gespräch klären wir erst den Alltag und danach den passenden finanziellen Weg. So bleibt die Leistung verständlich.

Älteres Paar bei einem ruhigen gemeinsamen Moment zuhause
„Ein gutes Gefühl, wenn Absprachen wirklich tragen.“

Hilfe, die menschlich bleibt

Gute Hilfe fühlt sich nicht fremd an.

Unterstützung funktioniert dann gut, wenn sich niemand übergangen fühlt. Wir nehmen Gewohnheiten ernst und machen Aufgaben für alle Beteiligten nachvollziehbar.

  • Persönlich abgestimmtKeine Lösung von der Stange
  • Klare AbsprachenAufgaben und Grenzen bleiben verständlich
  • Ehrliche RückmeldungKeine pauschalen Zusagen
Gespräch vereinbaren

Lieber direkt sprechen?

Ein Gespräch schafft oft schneller Klarheit als langes Suchen.

Mo.–Fr. 9:00–18:00 Uhr0511 – 123 57 47 2

Einfach starten

In drei Schritten zu
einer klaren Lösung.

1

Situation schildern

Sie erzählen uns, wobei Unterstützung gebraucht wird und was im Alltag bereits gut funktioniert.

2

Offene Fragen klären

Wir prüfen, was wir leisten können, welche Zeiten passen und welche Angaben für die Abrechnung fehlen.

3

Absprachen umsetzen

Die vereinbarte Hilfe beginnt verlässlich und wird bei verändertem Bedarf neu besprochen.

Kosten und Voraussetzungen

Möglichkeiten prüfen, ohne falsche Versprechen.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach §45b SGB XI Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat. Das Geld ist zweckgebunden und wird für anerkannte Leistungen eingesetzt; die Pflegekasse prüft die konkrete Abrechnung.

Unverbindlich nachfragen
§45SGB XI

Gut zu wissen

Anerkennung, persönlicher Anspruch und die tatsächlich vereinbarte Leistung müssen zusammenpassen.

  • Bedarf zuerst verstehen
  • Abrechnungsweg klären
  • Entscheidung der Kasse abwarten

Für rechtliche Details sind die jeweils aktuellen Angaben der Pflegekasse maßgeblich. Offizielle Grundlagen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium sowie in §45a SGB XI und §45b SGB XI.

Häufige Fragen

Kurz gefragt.
Verständlich beantwortet.

Die Antworten geben Orientierung. Persönliche Ansprüche, Verfügbarkeit und konkrete Einsätze klären wir immer individuell.

0511 – 123 57 47 2
Wofür kann ich 131 Euro Entlastungsbetrag in Hannover nutzen?

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach §45b SGB XI Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat. Das Geld ist zweckgebunden und wird für anerkannte Leistungen eingesetzt; die Pflegekasse prüft die konkrete Abrechnung.

Welche Angaben helfen bei der ersten Klärung?

Hilfreich sind Pflegegrad oder Antragsstatus, gewünschte Aufgaben, Versicherungsart, vorhandene Bescheide und der geplante Leistungsbeginn.

Ist die Kostenübernahme garantiert?

Nein. Wir dürfen keine Kostenzusage im Namen einer Pflege- oder Krankenkasse geben. Die Entscheidung trifft immer der zuständige Kostenträger.

Wie geht es nach der Anfrage weiter?

Wir besprechen Ihren Bedarf, ordnen den möglichen Abrechnungsweg ein und sagen offen, welche Punkte noch mit der Kasse geklärt werden müssen.

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Jetzt den ersten Schritt machen

Wie können wir Ihren Alltag konkret leichter machen?

Hinterlassen Sie uns die wichtigsten Eckdaten. Wir melden uns persönlich zurück, klären offene Fragen und besprechen die nächsten Schritte in Ruhe.

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