Kurz erklärt
131 Euro
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach §45b SGB XI Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat. Das Geld ist zweckgebunden und wird für anerkannte Leistungen eingesetzt; die Pflegekasse prüft die konkrete Abrechnung.
