Kurz erklärt
Umwandlungsanspruch
Beim Umwandlungsanspruch können unter bestimmten Voraussetzungen nicht genutzte ambulante Sachleistungsbeträge für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Die persönliche Berechnung gehört in die Beratung der Pflegekasse.
