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Kosten und Abrechnung verständlich klären

Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
in Hannover

Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Hannover: monatliches Budget für anerkannte Unterstützung im Alltag sinnvoll einsetzen.

Unverbindlich   Persönlich   Klare Rückmeldung

Helles und gepflegtes Zuhause als Ort persönlicher Alltagshilfe

AlltagsEngel Hannover

Persönlich. Nah. Verlässlich.
AnerkanntNach §45 SGB XIKostenübernahme kann möglich sein
§45

SGB XI anerkannt
Wichtige Grundlage für mögliche Erstattungen

Bei Ihnen zuhause
Hilfe in vertrauter Umgebung

Mit Herz & Verstand
Persönlich und klar abgestimmt

Das Wichtigste zuerst

Erst verstehen. Dann passend entscheiden.

§45b SGB XI regelt den monatlichen Entlastungsbetrag, seinen Zweck und die erstattungsfähigen Leistungsarten. Der Betrag ist keine frei verfügbare Geldleistung, sondern an passende Leistungen und Nachweise gebunden.

Mehr dazu

Konkret und verständlich

Was im Alltag
wirklich wichtig ist.

02

Voraussetzungen

Anspruch zuerst einordnen

Pflegegrad, Lebenssituation, Anbieterstatus und Leistungsart müssen zum jeweiligen Abrechnungsweg passen.

03

Unterlagen

Angaben griffbereit halten

Hilfreich sind Bescheid, Versicherungsdaten, gewünschte Aufgaben und der Zeitraum, in dem Unterstützung gebraucht wird.

04

Verbindlichkeit

Keine pauschale Kostenzusage

Wir erklären Möglichkeiten und bereiten die Klärung vor. Entscheiden darf ausschließlich die zuständige Kasse oder Versicherung.

05

Nächster Schritt

Bedarf und Abrechnung zusammendenken

Im persönlichen Gespräch klären wir erst den Alltag und danach den passenden finanziellen Weg. So bleibt die Leistung verständlich.

Älteres Paar bei einem ruhigen gemeinsamen Moment zuhause
„Ein gutes Gefühl, wenn Absprachen wirklich tragen.“

Hilfe, die menschlich bleibt

Gute Hilfe fühlt sich nicht fremd an.

Hilfe im eigenen Zuhause ist persönlich. Darum werden Wünsche, Grenzen und Zuständigkeiten nicht vorausgesetzt, sondern gemeinsam besprochen.

  • Persönlich abgestimmtKeine Lösung von der Stange
  • Klare AbsprachenAufgaben und Grenzen bleiben verständlich
  • Ehrliche RückmeldungKeine pauschalen Zusagen
Gespräch vereinbaren

Lieber direkt sprechen?

Ihre Situation passt in keine Standardschablone.

Mo.–Fr. 9:00–18:00 Uhr0511 – 123 57 47 2

Einfach starten

In drei Schritten zu
einer klaren Lösung.

1

Situation schildern

Sie erzählen uns, wobei Unterstützung gebraucht wird und was im Alltag bereits gut funktioniert.

2

Aufgaben abstimmen

Wir klären Umfang, Zeiten, Zuständigkeiten und – wenn relevant – eine mögliche Kostenübernahme.

3

Passend beginnen

Die Unterstützung startet, sobald Aufgaben, Zeiten und Zuständigkeiten für beide Seiten klar sind.

Kosten und Voraussetzungen

Möglichkeiten prüfen, ohne falsche Versprechen.

§45b SGB XI regelt den monatlichen Entlastungsbetrag, seinen Zweck und die erstattungsfähigen Leistungsarten. Der Betrag ist keine frei verfügbare Geldleistung, sondern an passende Leistungen und Nachweise gebunden.

Unverbindlich nachfragen
§45SGB XI

Gut zu wissen

Anerkennung, persönlicher Anspruch und die tatsächlich vereinbarte Leistung müssen zusammenpassen.

  • Bedarf zuerst verstehen
  • Abrechnungsweg klären
  • Entscheidung der Kasse abwarten

Für rechtliche Details sind die jeweils aktuellen Angaben der Pflegekasse maßgeblich. Offizielle Grundlagen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium sowie in §45a SGB XI und §45b SGB XI.

Häufige Fragen

Kurz gefragt.
Verständlich beantwortet.

Die Antworten geben Orientierung. Persönliche Ansprüche, Verfügbarkeit und konkrete Einsätze klären wir immer individuell.

0511 – 123 57 47 2
Was regelt §45b SGB XI beim Entlastungsbetrag?

§45b SGB XI regelt den monatlichen Entlastungsbetrag, seinen Zweck und die erstattungsfähigen Leistungsarten. Der Betrag ist keine frei verfügbare Geldleistung, sondern an passende Leistungen und Nachweise gebunden.

Welche Angaben helfen bei der ersten Klärung?

Hilfreich sind Pflegegrad oder Antragsstatus, gewünschte Aufgaben, Versicherungsart, vorhandene Bescheide und der geplante Leistungsbeginn.

Ist die Kostenübernahme garantiert?

Nein. Wir dürfen keine Kostenzusage im Namen einer Pflege- oder Krankenkasse geben. Die Entscheidung trifft immer der zuständige Kostenträger.

Wie geht es nach der Anfrage weiter?

Wir besprechen Ihren Bedarf, ordnen den möglichen Abrechnungsweg ein und sagen offen, welche Punkte noch mit der Kasse geklärt werden müssen.

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Jetzt den ersten Schritt machen

Wie können wir Ihren Alltag konkret leichter machen?

Hinterlassen Sie uns die wichtigsten Eckdaten. Wir melden uns persönlich zurück, klären offene Fragen und besprechen die nächsten Schritte in Ruhe.

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