Kurz erklärt
§45b SGB XI
§45b SGB XI regelt den monatlichen Entlastungsbetrag, seinen Zweck und die erstattungsfähigen Leistungsarten. Der Betrag ist keine frei verfügbare Geldleistung, sondern an passende Leistungen und Nachweise gebunden.
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Hannover: monatliches Budget für anerkannte Unterstützung im Alltag sinnvoll einsetzen.
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§45b SGB XI regelt den monatlichen Entlastungsbetrag, seinen Zweck und die erstattungsfähigen Leistungsarten. Der Betrag ist keine frei verfügbare Geldleistung, sondern an passende Leistungen und Nachweise gebunden.
Mehr dazuKonkret und verständlich
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Hannover: Aufgaben, Grenzen und nächste Schritte auf einen Blick.
Kurz erklärt
§45b SGB XI regelt den monatlichen Entlastungsbetrag, seinen Zweck und die erstattungsfähigen Leistungsarten. Der Betrag ist keine frei verfügbare Geldleistung, sondern an passende Leistungen und Nachweise gebunden.
Voraussetzungen
Pflegegrad, Lebenssituation, Anbieterstatus und Leistungsart müssen zum jeweiligen Abrechnungsweg passen.
Unterlagen
Hilfreich sind Bescheid, Versicherungsdaten, gewünschte Aufgaben und der Zeitraum, in dem Unterstützung gebraucht wird.
Verbindlichkeit
Wir erklären Möglichkeiten und bereiten die Klärung vor. Entscheiden darf ausschließlich die zuständige Kasse oder Versicherung.
Nächster Schritt
Im persönlichen Gespräch klären wir erst den Alltag und danach den passenden finanziellen Weg. So bleibt die Leistung verständlich.

Hilfe, die menschlich bleibt
Hilfe im eigenen Zuhause ist persönlich. Darum werden Wünsche, Grenzen und Zuständigkeiten nicht vorausgesetzt, sondern gemeinsam besprochen.
Lieber direkt sprechen?
Einfach starten
Sie erzählen uns, wobei Unterstützung gebraucht wird und was im Alltag bereits gut funktioniert.
Wir klären Umfang, Zeiten, Zuständigkeiten und – wenn relevant – eine mögliche Kostenübernahme.
Die Unterstützung startet, sobald Aufgaben, Zeiten und Zuständigkeiten für beide Seiten klar sind.
Kosten und Voraussetzungen
§45b SGB XI regelt den monatlichen Entlastungsbetrag, seinen Zweck und die erstattungsfähigen Leistungsarten. Der Betrag ist keine frei verfügbare Geldleistung, sondern an passende Leistungen und Nachweise gebunden.
Unverbindlich nachfragenAnerkennung, persönlicher Anspruch und die tatsächlich vereinbarte Leistung müssen zusammenpassen.
Für rechtliche Details sind die jeweils aktuellen Angaben der Pflegekasse maßgeblich. Offizielle Grundlagen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium sowie in §45a SGB XI und §45b SGB XI.
Häufige Fragen
Die Antworten geben Orientierung. Persönliche Ansprüche, Verfügbarkeit und konkrete Einsätze klären wir immer individuell.
0511 – 123 57 47 2§45b SGB XI regelt den monatlichen Entlastungsbetrag, seinen Zweck und die erstattungsfähigen Leistungsarten. Der Betrag ist keine frei verfügbare Geldleistung, sondern an passende Leistungen und Nachweise gebunden.
Hilfreich sind Pflegegrad oder Antragsstatus, gewünschte Aufgaben, Versicherungsart, vorhandene Bescheide und der geplante Leistungsbeginn.
Nein. Wir dürfen keine Kostenzusage im Namen einer Pflege- oder Krankenkasse geben. Die Entscheidung trifft immer der zuständige Kostenträger.
Wir besprechen Ihren Bedarf, ordnen den möglichen Abrechnungsweg ein und sagen offen, welche Punkte noch mit der Kasse geklärt werden müssen.
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Kosten, Anspruch und Abrechnung verständlich einordnen.
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Jetzt den ersten Schritt machen
Hinterlassen Sie uns die wichtigsten Eckdaten. Wir melden uns persönlich zurück, klären offene Fragen und besprechen die nächsten Schritte in Ruhe.