Kurz erklärt
Pflegegrad 2-5
Bei Pflegegrad 2 bis 5 können mehrere Leistungsarten relevant sein. Haushaltshilfe, Betreuung, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag sind jedoch nicht dasselbe; wir ordnen den Bedarf ein, die Pflegekasse entscheidet verbindlich.
